Bei Feststellung einer Demenz beim Pflegebedürftigen durch den MDK hat dieser Anspruch auf Betreuungsleistungen nach §45 b, die durch unseren Pflegedienst erbracht werden können.
Unter niedrigschwelligen Betreuungsangeboten versteht man die stundenweise Betreuung von an Demenz erkrankten Menschen, aber auch Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen.
Das Krankheitsbild einer Demenz erfordert eine speziell angepasste Betreuung. Unsere Mitarbeiter sind im höchsten Maße einfühlsam und verfügen über ein anwendbares Wissen über Kommunikations- und Betreuungsmethoden, mit dem Ziel, dem zu Betreuenden das Gefühl zu geben ernst genommen und verstanden zu werden.
Die Betreuung erfolgt durch unser Personal im häuslichen Umfeld der zu versorgenden Person.
Bei Fragen beraten wir sie gerne.
zurück |