Sogenannte Behandlungspflegen sind Leistungen der Krankenkassen, d.h. sie werden, auch zusätzlich zur Pflegeversicherung, egal ob Sach-, Geld- oder Kombinationsleistungen in Anspruch genommen werden, durch den behandelnden Arzt bei medizinischer Notwendigkeit verordnet (auf einem Formular zur Verordnung häuslicher Krankenpflege) und können dann von einem Pflegedienst mit Krankenkassenzulassung, nach vorheriger Genehmigung (das regelt unser Pflegedienst für Sie!) direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Maßnahmen der Behandlungspflege werden ausschließlich durch Pflegefachkräfte erbracht.
Folgende Leistungen fallen in den Bereich der Behandlungspflege und können bei medizinischer Indikation ärztlich verordnet werden:
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Medikamenten-Gabe bzw. Herrichten von Medikamenten, zur Absicherung der regelmäßigen und korrekten Medikamenteneinnahme
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kontrollierte Verabreichung von Medikamenten
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Stellen der Medikamente im Wochendispenser
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Medikamentenneueinstellung
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kontrollierte Verabreichung von BTM- bzw. rezeptpflichtigen Medikamenten
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Wundversorgung und Verbandwechsel z.B. nach Operationen
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Kompressionswickel der Arme und der Beine, bei Stauungen
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Kompressionsstrümpfe morgens anziehen und abends ausziehen
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Insulin-Spritzen, zur Absicherung der regelmäßigen und korrekten Insulin-Gabe mit Blutzuckerkontrolle
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Heparin-Spritzen nach Operationen („Anti-Thrombose-Spritze“)
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Katheterisierung der Blase incl. Katheterwechsel
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Anlegen von Infusionen
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Port-Versorgung (z. B. bei künstlicher Ernährung mit Infusionen)
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Verbandwechsel bei PEG (Ernährungssonde) und suprapubischer Harnableitung
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medizinische Einreibungen mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln
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Gabe von Augentropfen
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Hebe- und Senkeinlauf als therapeutische Maßnahme
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Blutdruckmessung
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Blutzuckermessung
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verschiedene andere spezielle Behandlungspflegen – fragen Sie unseren Pflegedienst!
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