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Pflegenachweise |
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Als pflegender Angehöriger sind Sie gesetzlich verpflichtet, je nach Pflegestufe, halbjährlich oder vierteljährlich einen so genannten „Beratungseinsatz“ abzurufen. Wir, als zugelassener Pflegedienst, erbringen nach einer Terminabsprache für Sie diesen Pflegenachweis gern. Kosten entstehen Ihnen hierbei keine, denn wir rechnen diesen Beratungseinsatz direkt mit Ihrer zuständigen Pflegeversicherung ab. Der Pflegenachweis hat den Hintergrund, das wir Sie entsprechend der pflegerischen Situation beraten, Ihnen erklären welche Hilfsmittel Ihnen zustehen, wie aber auch die Pflege für Sie optimiert werden kann, oder ob sogar Umbaumaßnahmen eventuell notwendig sind . Sie rufen uns einfach an und nach einer Terminabsprache führen wir bei Ihnen zu Hause einen Beratungseinsatz durch! |
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