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Urlaubspflege
 

Pflegende Angehörige benötigen eine Entlastung!

Sollten Sie einen Angehörigen selbst pflegerisch versorgen, so haben Sie die Möglichkeit,
über die Pflegeversicherung eine Verhinderungspflege zu beantragen.

Die Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson können wir selbstverständlich für Sie übernehmen, entweder bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr, bei Bedarf aber auch stundenweise!

Wie das im Einzelnen durchführbar ist, können wir Ihnen gern unverbindlich in einem persönlichen Gespräch erklären.

Sprechen Sie uns doch einfach an, wir informieren Sie gern!

 


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